Durchführungsverordnung (EU) 2025/361 der Kommission vom 17. Februar 2025 zur Änderung der Anhänge V, XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Bosnien und Herzegowina, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel, von frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie von Fleischerzeugnissen von Geflügel zulässig ist
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404
Die Anhänge V, XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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