Durchführungsverordnung (EU) 2025/634 der Kommission vom 1. April 2025 zur Zulassung von mit Escherichia coli CGMCC 7.401 hergestelltem L-Arginin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1 Genehmigung
Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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