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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/671 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf zusätzliche Datenarten zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

CELEX
32025R0671
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2025-04-02
In force since
2025-07-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(2 Bis zum 14. April 2025 sorgen die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte und Zapfstellen für alternative Kraftstoffe oder — gemäß den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen — deren Eigentümer dafür, dass statische und dynamische Daten zu den von ihnen betriebenen Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe oder von ihnen erbrachten oder extern vergebenen, untrennbar mit dieser Infrastruktur verbundenen Dienstleistungen kostenfrei verfügbar sind. Folgende Datenarten sind zur Verfügung zu stellen: a) statische Daten zu den von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Lade- und Betankungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe: i) Rechtliche Bezeichnung des Betreibers oder Eigentümers des Ladepunkts oder der Zapfstelle, ii) Verkehrsbezeichnung des Betreibers oder Eigentümers des Ladepunkts oder der Zapfstelle, iii) Zahl der Ladepunkte oder Zapfstellen, iv) Unterstützungspersonal, v) Telefonunterstützung (Helpdesk), vi) Einrichtungen, die den Nutzern zugehörige Dienste anbieten, vii) Geografische Standortangabe des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS), viii) Zusätzliche Angaben zum geografischen Standort, ix) Land, x) Region, xi) Stadt/Ort, xii) Postleitzahl, xiii) Anschrift, xiv) Öffnungszeiten, xv) Zeitzone, xvi) Kompatibilität des Fahrzeugtyps, xvii) Zulässige Fahrzeugspezifikationen, xviii) Zahl der Parkstellplätze, xix) Zahl der Parkstellplätze für Menschen mit Behinderungen, xx) Zahlungsterminal mit Kartenleser, xxi) Zahlungsterminals mit einer Kontaktlosfunktion, mit der zumindest Zahlungskarten gelesen werden können, xxii) Sonstige Ad-hoc-Zahlungsoption, xxiii) Zusätzliche Informationen über akzeptierte Zahlungsdienstleister, xxiv) Vertragsbasierte (Abonnement-)Zahlungsoption; b) weitere statische Daten zu von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen: i) ID-Code des Ladepunkts (Ladestecker), ii) Zahl der Ladestecker, iii) Art des Ladesteckers (Kupplung), iv) Stromart, v) Maximale Ladeleistung der Ladestation, vi) Maximale Ladeleistung des Ladepunkts, vii) Mobilitätsdienstleister, die vertragsbasierte Ladedienste anbieten, viii) Plug-and-Charge, ix) Intelligente Aufladedienste, x) Angabe, ob der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird; c) weitere statische Daten zu von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Betankungsinfrastrukturen für Wasserstoff: i) Wasserstoffzustand, ii) Wasserstoffdruck, iii) Kumulative tägliche Kapazität, iv) Angabe, ob der Wasserstoff zu 100 % aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird; d) weitere statische Daten zu öffentlich zugänglichen Betankungsinfrastrukturen für Flüssigmethan: i) Angabe, ob das Flüssigmethan zu 100 % aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird; e) weitere statische Daten zu den von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Betankungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe: i) Art der Kupplung (Zapfventil der Zapfsäule); f) dynamische Daten zu den von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Lade- und Betankungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe: i) Betriebszustand, ii) Verfügbarkeit, iii) Ad-hoc-Preis; g) weitere dynamische Daten zu von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Betankungsinfrastrukturen für Wasserstoff: i) Begrenzte Menge an Wasserstoff verfügbar.“

Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 14. April 2025.

Relations

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