Durchführungsverordnung (EU) 2025/1080 der Kommission vom 2. Juni 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1659 im Hinblick auf die Frist für die Anwendung gleichwertiger Anforderungen an das Einführen von Früchten von Citrus sinensis Pers. mit Ursprung in Israel in die Union angesichts der Risiken aufgrund von Thaumatotibia leucotreta
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Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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