Durchführungsverordnung (EU) 2025/1200 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, Eswatini, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel, frischem Fleisch von Rindern, als Farmwild gehaltenen und wild lebenden Huftieren sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
Text
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Article 1
Die Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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