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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1254 der Kommission vom 25. Juni 2025 zur Zulassung von Riboflavin, hergestellt aus Eremothecium ashbyi CCTCCM 2019833, in Form eines getrockneten inaktivierten Fermentationsprodukts als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

CELEX
32025R1254
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-06-25
In force since
2025-07-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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