Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1275 der Kommission vom 17. März 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnung (EU) 2024/857 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung einer standardisierten Methode und einer vereinfachten standardisierten Methode zur Bewertung der Risiken, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals als auch auf die Nettozinserträge bei Geschäften des Anlagebuchs eines Instituts auswirken

CELEX
32025R1275
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-17
In force since
2025-07-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/857 wird wie folgt berichtigt: 1. (Betrifft nicht die deutsche Fassung.) 2. Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Institute schätzen diese durchschnittliche Quote vorzeitiger Rückzahlungen für jedes Portfolio homogener Anlagebuchpositionen getrennt und unter Berücksichtigung der geltenden Zinsstruktur auf der Grundlage aller verfügbaren internen Beobachtungen.“ 3. (Betrifft nicht die deutsche Fassung.) 4. Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Institute schätzen diese im Basisszenario anwendbare kumulative Kündigungsquote für Termineinlagen für jedes Portfolio homogener Produkte, die auf eine bestimmte Währung lauten, getrennt und unter Berücksichtigung der geltenden Zinsstruktur auf der Grundlage aller verfügbaren internen Beobachtungen.“ 5. (Betrifft nicht die deutsche Fassung.) 6. (Betrifft nicht die deutsche Fassung.)

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions