Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2025/1377 der Kommission vom 15. Juli 2025 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

CELEX
32025R1377
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-15
In force since
2025-08-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die zuständige Behörde kann die Verfütterung von unverarbeitetem Material der Kategorie 2, das von Vögeln stammt, an die Tiere gemäß Unterabsatz 1 in ihrem Hoheitsgebiet nur genehmigen, wenn die zuständige Behörde in ihrer Risikobewertung zu dem Schluss kommt, dass das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung des HPAI-Virus auf regionaler, nationaler und Unionsebene vernachlässigbar ist.“ 2. Artikel 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird folgender Buchstabe d angefügt: „d) Jagd-Lockstoffe aus dem Urin von Hirschartigen.“ b) In Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) verkaufsfertige Folgeprodukte aus Bienenwachs, die nicht zur Verwendung als Futtermittel, Heimtierfutter, in Düngemitteln, Bienenstöcken, Kosmetika oder Arzneimitteln bestimmt sind.“ 3. Die Anhänge IV, V, XIV und XV werden gemäß Teil 1 des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert. 4. Anhang XIV wird gemäß Teil 2 des Anhangs der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions