Durchführungsverordnung (EU) 2025/1390 der Kommission vom 15. Juli 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus den Bakteriophagen PCM F/00069, PCM F/00070, PCM F/00071 und PCM F/00097 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügel (Zulassungsinhaber: Proteon Pharmaceuticals S.A.)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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