Durchführungsverordnung (EU) 2025/1418 der Kommission vom 17. Juli 2025 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen mit Talaromyces versatilis IMI CC 378536, als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Geflügelarten, Absetzferkel, Mastschweine und Sauen (Zulassungsinhaber: Adisseo France S.A.S.) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 290/2014 und (EU) Nr. 1138/2014
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebungen
Die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 290/2014 und (EU) Nr. 1138/2014 werden aufgehoben.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions