Durchführungsverordnung (EU) 2025/1424 der Kommission vom 17. Juli 2025 zur Verlängerung der Zulassung für Biotin und zwei Zubereitungen von Biotin als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/723
Text
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Article 1 Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Wirkstoff und die dort beschriebenen Zubereitungen, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ angehören, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/723 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/723 zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe Biotin und seine Zubereitungen sowie die diese Zusatzstoffe enthaltenden Vormischungen, die vor dem 7. Februar 2026 gemäß den vor dem 7. August 2025 geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 7. August 2026 gemäß den vor dem 7. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
3 Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 7. August 2027 gemäß den vor dem 7. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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