Durchführungsverordnung (EU) 2025/1468 der Kommission vom 22. Juli 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Bacillus subtilis DSM 33862 und Lentilactobacillus buchneri DSM 12856 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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