Durchführungsverordnung (EU) 2025/1500 der Kommission vom 23. Juli 2025 über die Liste von Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie für die Zwecke der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates CORSIA in Bezug auf Emissionen im Jahr 2025 anwenden
Text
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Article 1
Die Liste von Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie für die Zwecke der Richtlinie 2003/87/EG CORSIA in Bezug auf Emissionen im Jahr 2025 anwenden, ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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