Delegierte Verordnung (EU) 2025/1759 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse
Text
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Article 1
Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 wird wie folgt berichtigt: 1. Ziffer iii erhält folgende Fassung: „iii) über Akteure in der Lieferkette ausgelöste Cyberangriffe;“. 2. Ziffer iv erhält folgende Fassung: „iv) Weitergabe sensibler Informationen entlang der Lieferkette, einschließlich der Nachverfolgung der Lieferkette;“. 3. Ziffer v erhält folgende Fassung: „v) Einführung von Schwachstellen oder Hintertüren in IKT-Produkten, -Diensten oder Prozessen über Akteure in der Lieferkette;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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