Durchführungsverordnung (EU) 2025/1776 der Kommission vom 8. September 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Bifidobacterium longum CNCM I-5642 als Futtermittelzusatzstoff für Hunde (Zulassungsinhaber: Nestlé Enterprises S.A. —Division Nestlé Purina Petcare Europe, in der EU vertreten durch Centres de Recherche et Développement Nestlé S.A.S.)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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