Durchführungsverordnung (EU) 2025/1795 der Kommission vom 9. September 2025 zur Zulassung von Riboflavin (Vitamin B2), hergestellt mit Bacillus subtilis CGMCC 7.449, und einer Zubereitung aus Riboflavin, hergestellt mit Bacillus subtilis CGMCC 7.449, als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang beschriebene Stoff und die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen sind, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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