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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1795 der Kommission vom 9. September 2025 zur Zulassung von Riboflavin (Vitamin B2), hergestellt mit Bacillus subtilis CGMCC 7.449, und einer Zubereitung aus Riboflavin, hergestellt mit Bacillus subtilis CGMCC 7.449, als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten

CELEX
32025R1795
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-09-09
In force since
2025-09-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang beschriebene Stoff und die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen sind, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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