Durchführungsverordnung (EU) 2025/1928 der Kommission vom 25. September 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus luteinreichem Extrakt aus Tagetes erecta L. als Futtermittelzusatzstoff für Masttruthühner
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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