Verordnung (EU) 2025/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2025 zur Berichtigung und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) 2023/1670 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „c) Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets zur bestimmungsmäßigen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die unter die Richtlinie 2014/34/EU fallen.“ 2. Artikel 6 wird aufgehoben. 3. Artikel 9 letzter Absatz erhält folgende Fassung: „sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Bild oder Ton, auch durch Signale oder andere Technologien, mit denen Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikation verbreitet werden, jedoch mit Ausnahme elektronischer Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen, schnurloser Telefone, die unter die Verordnung (EU) 2023/1670 fallen, und Projektoren mit Mechanismen zum Wechseln von Linsen unterschiedlicher Brennweiten.“
Article 2
Die Anhänge II und IV der Verordnung (EU) 2023/1670 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung berichtigt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Juni 2025.
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