Verordnung (EU) 2025/2016 der Kommission vom 8. Oktober 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren
Text
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Article 1
Anhang X Kapitel II Abschnitt 4 Teil I Buchstabe B der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird wie folgt berichtigt: 1. Unter Nummer 1.2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „UHT (**) in Kombination mit einer der folgenden Bedingungen:“. 2. Unter Nummer 1.4 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „HTST in Kombination mit einer der folgenden Bedingungen:“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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