Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2025/2037 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

CELEX
32025R2037
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2025-10-23
In force since
2025-10-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2

1 Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen sind oder von ihnen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

2 Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions