Durchführungsverordnung (EU) 2025/2253 der Kommission vom 11. November 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Anhang I Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt berichtigt: 1. In Abschnitt B Kapitel 2 Punkt FCL.140.A Buchstabe c erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Haben Inhaber einer LAPL(A) mit Rechten für SEP-Flugzeuge, die nach Punkt FCL.135.A Buchstabe b ihre Rechte auf eine Baureihe mit einem anderen in Artikel 2 Nummer 8c genannten Motortyp erweitert haben, diese Baureihe in den vorangegangenen zwei Jahren nicht geflogen, müssen sie vor Ausübung ihrer Rechte in dieser Baureihe eine der folgenden Schulungen oder die folgende Überprüfung in dieser Baureihe absolvieren:“ 2. In Abschnitt H Kapitel 1 Punkt FCL.710 Buchstabe d erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Haben Piloten, nachdem sie ihre Rechte auf eine andere Baureihe innerhalb einer Klassen- oder Musterberechtigung gemäß diesem Punkt erweitert haben, diese Baureihe in den vorangegangenen zwei Jahren nicht geflogen, müssen sie vor Ausübung ihrer Rechte in dieser Baureihe eine der folgenden Schulungen oder die folgende Überprüfung in dieser Baureihe absolvieren:“ 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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