Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2409 der Kommission vom 1. Dezember 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China

CELEX
32025R2409
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-12-01
In force since
2025-12-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Zollbehörden werden nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren von bestimmten genadelten Vliesstoffen aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen, die derzeit in die KN-Codes ex56031390, 56031420 und ex56031480 (TARIC-Codes 5603139070 und 5603148070) eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben, in die Union zollamtlich zu erfassen.

2 Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions