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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2491 der Kommission vom 10. Dezember 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus 25-Hydroxycholecalciferol mit Saccharomyces cerevisiae CBS 146008 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten mit Ausnahme von Geflügel, Schweinen und Wiederkäuern

CELEX
32025R2491
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-12-10
In force since
2025-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Genehmigung

Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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