Durchführungsverordnung (EU) 2025/2491 der Kommission vom 10. Dezember 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus 25-Hydroxycholecalciferol mit Saccharomyces cerevisiae CBS 146008 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten mit Ausnahme von Geflügel, Schweinen und Wiederkäuern
Text
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Article 1 Genehmigung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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