Durchführungsverordnung (EU) 2025/2498 der Kommission vom 11. Dezember 2025 betreffend die Zulassung von 4-Hydroxy-2,5-dimethylfuran-3(2H)-on als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten außer Katzen und Hunden
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions