Durchführungsverordnung (EU) 2025/2502 der Kommission vom 11. Dezember 2025 betreffend die Zulassung einer Zubereitung aus Protease von Bacillus subtilis CBS 148232 und aus lebensfähigen Sporen von Bacillus velezensis NRRL B-50508, Bacillus velezensis NRRL B-50509 und Bacillus subtilis NRRL B-50510 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine aller Suidae-Arten und Absetzferkel von Suidae-Arten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Genencor International B.V.)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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