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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2503 der Kommission vom 11. Dezember 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, Endo-1,4-beta-Glucanase und xyloglucanspezifischer Endo-beta-1,4-Glucanase, hergestellt mit Trichoderma citrinoviride DSM 33578, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügel ausgenommen Mastgeflügel, Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke und Schweine ausgenommen Sauen aller Suidae-Arten (Zulassungsinhaber: Huvepharma EOOD)

CELEX
32025R2503
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-12-11
In force since
2026-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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