Durchführungsverordnung (EU) 2025/2503 der Kommission vom 11. Dezember 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, Endo-1,4-beta-Glucanase und xyloglucanspezifischer Endo-beta-1,4-Glucanase, hergestellt mit Trichoderma citrinoviride DSM 33578, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügel ausgenommen Mastgeflügel, Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke und Schweine ausgenommen Sauen aller Suidae-Arten (Zulassungsinhaber: Huvepharma EOOD)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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