Durchführungsverordnung (EU) 2025/2537 der Kommission vom 16. Dezember 2025 zur Benennung eines Referenzlaboratoriums der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich Atemwegsviren
Text
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Article 1
1 Das im Anhang angeführte Konsortium wird bis zum 18. Dezember 2032 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich Atemwegsviren benannt.
2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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