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74/205/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 27. März 1974 gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über die Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates vom 28. Dezember 1972 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten

CELEX
31974A0205
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1974-03-27
In force since
1974-04-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

74/205/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 27. März 1974 gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über die Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates vom 28. Dezember 1972 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. L 108 vom 22/04/1974 S. 0026 - 0026 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 27. März 1974 gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über die Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates vom 28.

Dezember 1972 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (74/205/EWG) 1. Mit Schreiben vom 31. Januar 1974 hat die Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs bei den Europäischen Gemeinschaften der Kommission den Entwurf einer Verordnung über die Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates vom 28. Dezember 1972 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (1) zugeleitet. Diese Mitteilung stellt eine Anhörung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates dar.

In diesem Artikel heisst es, daß die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Kommission die für die Durchführung der genannten Verordnung notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, die insbesondere die Organisation, das Verfahren und die Mittel für die Überwachung sowie die Ahndung von Zuwiderhandlungen betreffen. 2. Die Kommission stellt fest, daß die geplanten Vorschriften ihrem Sinn und ihrem allgemeinen Inhalt nach den Erfordernissen der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates entsprechen. Weiterhin stellt sie fest, daß die Vorschriften über die Ahndung von Zuwiderhandlungen der Empfehlung der Kommission vom 7.

Juni 1969 (2) folgen, die zum Ziel hat, eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der von den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu erlassenden Vorschriften herbeizuführen. Brüssel, den 27. März 1974. Für die Kommission Der Präsident François-Xavier ORTOLI (1)ABl. Nr. L 298 vom 31.12.1972, S. 16. (2)ABl. Nr. L 165 vom 5.7.1969, S. 7.

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