Skip to content
Seqlense EUR-Lex

74/370/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 1974 an die französische Regierung betreffend einen Erlaß zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

CELEX
31974A0370
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1974-06-17
In force since
1974-06-24
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

74/370/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 1974 an die französische Regierung betreffend einen Erlaß zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr Amtsblatt Nr. L 196 vom 19/07/1974 S. 0028 - 0028 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 17. Juni 1974 an die französische Regierung betreffend einen Erlaß zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr (74/370/EWG) Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.

543/69 des Rates vom 25. März 1969 hat die Regierung Frankreichs der Kommission mit Schreiben vom 29. März 1974 den Entwurf eines Erlasses übermittelt, dessen Titel wie folgt lautet: "Entwurf eines Erlasses zur Anerkennung der Ausbildung von im Strassenverkehr eingesetztem Fahrpersonal in Anwendung von Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr." 1. Zweck dieses Erlasses ist es, der Regierung Frankreichs (bis zum Erlaß einer Richtlinie des Rates auf Vorschlag der Kommission) die Einführung einzelstaatlicher Vorschriften zu ermöglichen, auf Grund deren Personen, die als Fahrer von Güterkraftfahrzeugen mit einem Gewicht von über 7,5 t beschäftigt werden möchten, ein Zeugnis erlangen können, das für Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren als Befähigungsnachweis und als Erwachsenenfortbildungszeugnis gilt.

2. Die Kommission ist der Ansicht, daß die mit dem Erlaß und den geplanten Vorschriften verfolgten Ziele denen entsprechen, welche die Kommission dem Rat vorschlagen wird. 3. Die Kommission gibt daher eine befürwortende Stellungnahme zu dem Erlaß ab. Brüssel, den 17. Juni 1974. Für die Kommission Der Präsident François-Xavier ORTOLI

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions