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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 4. Juni 1974 über die Versorgung der Gemeinschaft mit angereichertem Uran

CELEX
31974Y0614(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1974-06-04
In force since
1974-06-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 4. Juni 1974 über die Versorgung der Gemeinschaft mit angereichertem Uran Amtsblatt Nr. C 069 vom 14/06/1974 S. 0001 - 0002 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0007 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0007 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 4 . Juni 1974 über die Versorgung der Gemeinschaft mit angereichertem Uran DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 1 . hat nach Kenntnisnahme von dem Bericht des Ständigen Ausschusses für Urananreicherung , der auf der Tagung am 22 . Mai 1973 eingesetzt wurde , und der Mitteilung der Kommission vom 29 .

November 1973 die Lage in bezug auf die Versorgung der Gemeinschaft mit angereichertem Uran eingehend erörtert ; 2 . ist , wie in seiner Entschließung vom 22 . Mai 1973 ausgeführt , der Ansicht , daß sich die Industrie in der Gemeinschaft mit einer Urananreichungskapazität ausstatten muß , die zumindest die Möglichkeit bietet , vom Beginn des nächsten Jahrzehnts an einen wesentlichen und wachsenden Teil des Bedarfs der Gemeinschaft zu decken , und daß es Sache der Industrie ist , nach Maßgabe wirtschaftlicher und kommerzieller Erwägungen die Höhe der tatsächlich zu schaffenden Kapazitäten festzulegen ;

3 . in der Absicht , zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen , und gemäß dem Wunsch der in Kopenhagen zusammengekommenen Staats - und Regierungschefs , a ) nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis , daß - die Initiatoren der Ultrazentrifugierung und der Gasdiffusion in Europa beschlossen haben , in die Phase der Verwirklichung ihrer Projekte einzutreten , - sie ihre Absicht bekundet haben , sich untereinander über ihre Projekte zu beraten , - die europäischen Verbraucher ihrerseits bereits beschlossen oder ihre Absicht bekundet haben , einen Teil ihres Bedarfs an angereichertem Uran bei der europäischen Urananreicherungsindustrie zu decken ; b ) empfiehlt , i ) daß der Gedankenaustausch zwischen den Erzeugern im Hinblick auf eine konzertierte und harmonische Entwicklung der derzeitigen Projekte solange als erforderlich fortgesetzt wird .

Unbeschadet der freien Wahl der Erzeuger sollte dieser Gedankenaustausch sich auf folgendes erstrecken : - den Bau ihrer Urananreicherungsanlagen , - den Betrieb dieser Anlagen , - die mögliche Einführung eines Mechanismus einer wechselseitigen Unterstützung , um sich im Falle eines technischen Versagens eine gegenseitige Garantie zu bieten ; ii ) den europäischen Verbrauchern : - bei wirtschaftlich und kommerziell gleichen Bedingungen Aufträge vorzugsweise der europäischen Urananreicherungsindustrie zu erteilen , - eine Konzertierung in bezug auf die Bildung von Sicherheitsvorräten sowie deren Verwendung anzustreben ; c ) unterstreicht die wesentliche Bedeutung , die die Urananreicherungsprojekte für die Entwicklung der Kernindustrie in der Gemeinschaft haben , und kommt überein , etwaige Antrage auf Verleihung des Status eines gemeinsamen Unternehmens und Gewährung der in Anhang III des Vertrags vorgesehenen Vergünstigungen an die angereichertes Uran erzeugenden Unternehmen und ihre gemeinsamen Organe , die sich im Hinblick auf die vom Rat empfohlene Konzertierung konstituieren , in diesem Sinne zu prüfen und dabei die auf Grund der vorstehenden Empfehlung ergriffenen Maßnahmen zu berücksichtigen ; d ) nimmt davon Kenntnis , daß die Kommission ihn von der Lage der Versorgung mit Kernbrennstoffen regelmässig unterrichtet , im Einvernehmen mit dem Rat alle notwendigen Maßnahmen ergreift und alle zweckdienlichen Vorschläge unterbreitet , um die Durchführung dieser Entschließung zu fördern .

Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 7 . Mai 1974 beschlossen , Herrn Nielsen , ökonomisk medarbejder , Landsorganisationen i Danmark , zum Mitglied des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds zu ernennen . Herr Nielsen ersetzt in dieser Eigenschaft das ausscheidende Mitglied Herrn Rasmussen in der Gruppe der " Arbeitnehmervertreter " . Herr Nielsen wurde für die Zeit bis zum 18 . Dezember 1974 ernannt . Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .

Relations

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