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Entschließung des Rates vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft

CELEX
31975Y0709(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1974-09-17
In force since
1974-09-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 153 vom 09/07/1975 S. 0001 - 0002 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0045 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0045 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17 . September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft DER RAT - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 5 . Juni 1974 " Auf dem Wege zu einer neuen energiepolitischen Strategie für die Gemeinschaft " ( Dok . R/1472/74 ( ENER 28 ) ) - 1 . erkennt an , daß diese Mitteilung ein Beitrag zum Prozeß der Erarbeitung einer gemeinschaftlichen Energiepolitik ist , die darauf abzielt - wie die Staats - und Regierungschefs im Oktober 1972 in Paris hervorgehoben haben - , " eine sichere und dauerhafte Versorgung unter zufriedenstellenden wirtschaftlichen Bedingungen " zu gewährleisten ;

2 . betont - wie die Staats - und Regierungschefs im Dezember 1973 in Kopenhagen zum Ausdruck gebracht haben - , daß eine gemeinschaftliche Energiepolitik durch die neuen Gegebenheiten auf dem Weltenergiemarkt notwendig und dringlich geworden ist ; 3 . bekräftigt seinen politischen Willen , diese gemeinschaftliche Energiepolitik auszuarbeiten und durchzuführen . Diese Politik erfordert die Ausarbeitung gemeinsamer zahlenmässiger Ziele , welche Leitlinien für die einzelstaatliche Politik und gleichzeitig wichtige Orientierungen für die Energieproduzenten und -verbraucher der Gemeinschaft darstellen ;

4 . betont , daß diese gemeinschaftliche Energiepolitik eine enge Koordinierung der Standpunkte der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft voraussetzt , die der Gemeinschaft ermöglichen wird , schrittweise einen gemeinsamen Standpunkt zu den Energiefragen nach aussen hin einzunehmen ; 5 . bekräftigt , daß die weltweiten Aspekte der Energieprobleme eine Zusammenarbeit der Verbraucherländer untereinander sowie zwischen Verbraucherländern und Erzeugerländern erfordern , an der die Gemeinschaft als solche und die Mitgliedstaaten sich beteiligen wollen ; 6 . billigt folgende Leitlinien : a ) bezueglich der Energienachfrage :

Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Verbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung , ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden ; b ) bezueglich des Energieangebots : Verstärkung der Versorgungssicherheit dadurch , daß unter zufriedenstellendsten wirtschaftlichen Bedingungen auf folgendes zurückgegriffen wird : - Entwicklung der Kernenergieerzeugung ( 1 ) , - Vorkommen der Gemeinschaft an Kohlenwasserstoffen und festen Brennstoffen , - diversifizierte und sichere Versorgung von aussen , - Bemühungen um die technologische Forschung und Entwicklung , so daß der gewünschte Ausbau der verschiedenen Energiequellen sichergestellt werden kann ; c ) Berücksichtigung der Probleme des Umweltschutzes , insbesondere durch Einhaltung der Zielsetzungen der einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Programme für diesen Bereich , sowohl bei der Erzeugung als auch beim Verbrauch von Energie ;

7 . beschließt , vor Ende 1974 eine Tagung über Energieprobleme abzuhalten , in deren Verlauf der Rat sich zu folgendem aussprechen wird : - die zahlenmässigen Ziele für die Erzeugung und den Verbrauch der Gemeinschaft bis 1985 , - die für den Ausbau jeder einzelnen Energiequelle erforderlichen Orientierungen und Maßnahmen sowie die Bedingungen für ein ordnungsgemässes Funktionieren des gemeinsamen Energiemarktes . Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Energieausschusses beauftragt der Rat den Ausschuß der Ständigen Vertreter , seine Aussprachen über diese beiden Problemkreise insbesondere durch eine die Perspektiven der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet berücksichtigende Untersuchung der Kohärenz und der Durchführbarkeit der von der Kommission vorgeschlagenen zahlenmässigen Ziele und ihrer finanziellen und haushaltsmässigen Auswirkungen vorzubereiten ;

8 . kommt überein , ebenfalls vor Ende 1974 zu prüfen , welche Mittel die Gemeinschaft zur Sicherstellung der Entwicklung neuer Technologien auf dem Energiegebiet einsetzen kann ; 9 . fordert die Mitgliedstaaten auf , bei der Festlegung ihrer nationalen Versorgungspolitik die vom Rat festgelegten gemeinschaftlichen zahlenmässigen Ziele zu berücksichtigen ; 10 . beauftragt den Energieausschuß , die so festgelegten gemeinschaftlichen zahlenmässigen Ziele und die einzelstaatlichen Perspektiven regelmässig auf Kohärenz und Durchführbarkeit zu untersuchen . Die Kommission erstattet halbjährlich Bericht , und der Rat berät in regelmässigen Abständen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele , insbesondere über die auf gemeinschaftlicher und auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen .

( 1 ) Es wurde im Ratsprotokoll vermerkt , daß die dänische und die niederländische Delegation einen Vorbehalt zu diesem Gedankenstrich einlegen .

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