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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung

CELEX
31975Y0709(03)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1974-12-17
In force since
1974-12-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung Amtsblatt Nr. C 153 vom 09/07/1975 S. 0005 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0050 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0050 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17 . Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme davon , daß die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung aufgestellt hat , in Erwägung nachstehender Gründe :

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17 . September 1974 folgende Leitlinie gebilligt : " Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Verbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung , ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden . " Der Rat hat am 17 . Dezember 1974 eine Entschließung über die Ziele der gemeinsamen Energiepolitik angenommen . Auf dem Weltenergiemarkt herrschen neue Gegebenheiten vor , insbesondere eine Verteuerung der Energieträger . Eine rationellere Energienutzung hat eine Verbesserung des Energie-Nutzungswirkungsgrades zum Ziel durch Verminderung der Verluste und schrittweise Beseitigung des nicht genutzten Energieverbrauchs .

Eine derartige Aktion kann zur Abschwächung des Wachstums der Energienachfrage der Gemeinschaft beitragen , ohne daß dabei die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung kompromittiert werden . Es ist notwendig , daß die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen über die gesammelten Erfahrungen austauschen sowie über die auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene geplanten Maßnahmen zur rationellen Energienutzung , um ihre Koordinierung und erforderlichenfalls Harmonisierung sicherzustellen . Die Kommission hat dem Rat am 5 . August 1974 eine Mitteilung zugeleitet mit dem Titel " Energie für Europa :

Forschung und Entwicklung " - 1 . billigt das Ziel , wonach auf längere Sicht die mittlere Steigerungsrate des Energieverbrauchs für die Gemeinschaft insgesamt in der Weise gesenkt werden soll , daß der Verbrauch 1985 um 15 % niedriger ist , als in der von der Kommission im Januar 1973 für diesen Zeitraum erstellten Vorausschau vorgesehen war ; dabei wird berücksichtigt , daß dieser Mittelwert je nach der besonderen Lage der einzelnen Mitgliedstaaten variieren kann ; 2 . behält sich vor , auf Vorschlag der Kommission gegebenenfalls besondere Ziele der Energieeinsparung auf kürzere Sicht festzusetzen ;

3 . nimmt Kenntnis von den im genannten Aktionsprogramm definierten Mitteln zur Erreichung des Zieles im Sinne von Nummer 1 ; 4 . nimmt Kenntnis von dem für die Durchführung dieser Aktionen vorgeschlagenen Verfahren ; 5 . fordert die Kommission auf , ihm in regelmässigen Abständen Bericht zu erstatten über die Lage in den Mitgliedstaaten wie auch über die Verwirklichung des gemeinschaftlichen Zieles ; 6 . nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission beabsichtigt , eine " Gruppe zur Orientierung und Koordinierung im Bereich der rationellen Energienutzung " aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten einzuberufen .

Die Teilnehmer dieser Gruppe werden über die im Bereich der rationellen Energienutzung gesammelten Erfahrungen sowie über die Grundzuege der auf diesem Gebiet vorgeschlagenen Maßnahmen Informationen austauschen und Konsultationen durchführen ; 7 . nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission dem Rat Vorschläge für geeignete Maßnahmen unterbreiten wird .

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