Mitteilung der Kommission - Bekanntmachung der geltenden Fassung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 2603/69 des Rates vom 20. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung Amtsblatt Nr. C 287 vom 15/12/1975 S. 0050 - 0054 ++++ Bekanntmachung der geltenden Fassung des Anhangs der Verordnung ( EWG ) Nr . 2603/69 des Rates vom 20 . Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung Der Anhang der Verordnung ( EWG ) Nr . 2603/69 ( 1 ) , geändert durch die Verordnungen ( EWG ) Nrn . 234/71 ( 2 ) , 2182/71 ( 3 ) und 1275/75 ( 4 ) , wird nachstehend in seiner gegenwärtigen Fassung bekanntgemacht .
Die Bekanntmachung dieser Fassung erfolgt zum Zweck der Information ; verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der genannten Verordnungen . ( 1 ) ABl . Nr . L 324 vom 27 . 12 . 1969 , S . 25 . ( 2 ) ABl . Nr . L 28 vom 4 . 2 . 1971 , S . 2 . ( 3 ) ABl . Nr . L 231 vom 14 . 10 . 1971 , S . 4 . ( 4 ) ABl . Nr . L 131 vom 22 . 5 . 1975 , S . 1 . ANHANG Tarifnummer * Warenbezeichnung * 1 * 2 * 06.02 * Andere lebende Pflanzen und Wurzeln , einschließlich Stecklinge und Edelreiser : * ex A * - Hopfenstecklinge , unbewurzelt * 07.01 * Gemüse und Küchenkräuter , frisch oder gekühlt : * A * - Kartoffeln * 12.05 * Zichorienwurzeln , frisch oder getrocknet , auch geschnitten , nicht geröstet * ex 26.03 * Aschen und Rückstände , die Metall oder Metallverbindungen enthalten ( ausgenommen solche der Tarifnr .
26.02 ) , ausgenommen Aschen und Rückstände von Kupfer und Kupferlegierungen * 27.09 * Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien , roh * 27.10 * Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien , ausgenommen rohe Öle ; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr , in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen , anderweit weder genannt noch inbegriffen : * A * - Leichtöle * B * - mittelschwere Öle * ex C * Schweröle , mit Ausnahme von Schmierölen für Uhrmacherei und dergleichen , in kleinen Behältern mit einem Inhalt bis zu 250 g Öl netto * 28.38 * Sulfate und Alaune ;
Persulfate : * ex A II * - Kupfersulfat * ex 29.40 * Enzyme : * * - Lab von Schafen und Ziegen * 31.03 * Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel : * A I * - Thomasphosphatschlacken * 36.06 * Zundhölzer : * ex * - in Aufmachungen für private Auftraggeber * 37.04 * Lichtempfindliche photographische Platten und Filme , belichtet , nicht entwickelt ( Negative oder Positive ) : * ex A I * - gelochte kinematrographische Filme mit einer Länge von mehr als 30 m : Negative , Zwischenpositive * ex A II * - gelochte kinematographische Filme mit einer Länge von mehr als 30 m : Positive * 37.06 * Kinematographische Filme nur mit Tonaufzeichnung , belichtet und entwickelt ( Negative oder Positive ) * Tarifnummer * Warenbezeichnung * 1 * 2 * ex 37.07 * Andere kinematographische Filme , belichtet und entwickelt , Stummfilme und Tonfilme ( Negative oder Positive ) : * * - Spielfilme * 41.01 * Rohe Häute und Felle ( frisch , gesalzen , getrocknet , geäschert oder gepickelt ) * 41.02 * Rind - und Kalbleder ( einschließlich Büffelleder ) , Roßleder und Leder von anderen Einhufern , ausgenommen Leder der Tarifnrn .
41.06 bis 41.08 : * ex A * - Rind - und Kalbleder , nur gegerbt * ex 43.01 * Rohe Pe * felle : * * - von Kaninchen und Dachsen * ex 44.01 * Brennholz in Form von Rundlingen , Scheiten , Zweigen oder Reisigbündeln ; Holzabfälle einschließlich Sägespäne : * * - Brennholz , Nadelbrennholz und Holzabfälle von Nadelhölzern * 44.03 * Rohholz , auch entrindet oder nur grob zugerichtet : * B * - andere * 44.04 * Holz , vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet , aber nicht weiter bearbeitet : * ex B * - andere , ausgenommen Pappeln * 44.05 * Holz , in der Längsrichtung gesägt , gemessert oder rundgeschält , aber nicht weiter bearbeitet , mit einer Dicke von mehr als 5 mm : * ex B * - Nadelholz , ausgenommen Brettchen zur Herstellung von Kästen , Sieben und dergleichen * 44.07 * Bahnschwellen aus Holz * 47.02 * Papierabfälle und Pappabfälle , Papierwaren und Pappwaren , alt , nur zur Papierherstellung verwendbar * ex 70.10 * Flaschen , Glasballons , Korbflaschen , Flakons , Industriekonservengläser , Töpfe , Tablettengläser und ähnliche Behältnisse zu Transport - oder Verpackungszwecken , aus Glas ;
Stopfen , Deckel und andere Verschlüsse , aus Glas : * * - Glasballons und sogenannte Fiaschi mit einem Fassungsvermögen bis zu 5 Liter * ex 71.01 * Echte Perlen , roh oder bearbeitet , weder gefasst noch montiert , auch wenn sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht , jedoch nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind : * * - echte Perlen , roh * 71.02 * Edelsteine und Schmucksteine , roh , geschliffen oder anders bearbeitet , weder gefasst noch montiert , auch wenn sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht , jedoch nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind * Tarifnummer * Warenbezeichnung * 1 * 2 * 71.07 * Gold und Goldlegierungen , unbearbeitet oder als Halbzeug , auch platiniert * 71.09 * Platin , Platinbeimetalle , ihre Legierungen , unbearbeitet oder als Halbzeug * 71.11 * Edelmetallasche und -gekrätz ;
Bearbeitungsabfälle und Schrott , von Edelmetallen * ex 72.01 * Münzen : * * - ausser Umlauf gesetzte Münzen * ex 74.01 * Kupfermatte ; Rohkupfer ( Kupfer zum Raffinieren und raffiniertes Kupfer ) ; Bearbeitungsabfälle und Schrott , aus Kupfer , ausgenommen Bearbeitungsabfälle und Schrott , aus Kupfer und Kupferleigierungen : * * - von der Abwrackung von aus dritten Ländern stammenden Schiffen oder von der Denaturierung von Munition , die von den Streitkräften dritter Länder verkauft wird , herrührend * * - andere * 75.01 * Nickelmatte , Nickelspeise und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelherstellung ;
Rohnickel ( ausgenommen Anoden der Tarifnummer 75.05 ) ; Bearbeitungsabfälle und Schrott , aus Nickel * 75.02 * Stäbe , Profile und Draht , aus Nickel , massiv : * ex * Stäbe , Profile und Draht , aus Nickel , massiv , ansgenommen Fäden , unechte Fäden und Streifen von der Art , wie sie zur Herstellung von Lamestoffen , Posamentierwaren , Litzen und Verzierungen verwendet werden : * * - aus Nickellegierungen mit mehr als 10 % und weniger als 50 % Nickel * * - aus Nickellegierungen mit 50 % Nickel oder mehr * 75.03 * Bleche , Platten , Tafeln und Bänder , von beliebiger Dicke , aus Nickel ;
Pulver , Flitter , aus Nickel : * ex A * - Bleche , Platten , Tafeln und Bänder , ausgenommen Fäden , unechte Fäden und Streifen von der Art , wie sie zur Herstellung von Lamestoffen , Posamentierwaren , Litzen und Verzierungen verwendet werden : * * - aus Nickellegierungen mit mehr als 10 % und weniger als 50 % Nickel * * - aus Nickellegierungen mit 50 % Nickel oder mehr * ex B * - Flitter aus Nickel * 75.04 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) , Hohlstangen , Rohrformstücke , Rohr verschlußstücke und Rohrverbindungsstücke ( Nippel , Kniestücke , Kupplungen , Muffen , Flanschen und ahnliche Waren ) , aus Nickel : * A * - Rohre ( einschließlich Rohlingen ) und Hohlstangen * 75.05 * Anoden zum Vernickeln , gegossen , gewalzt oder elektrolytisch hergestellt , roh oder bearbeitet * Tarifnummer * Warenbezeichnung * 1 * 2 * 77.01 * Rohmagnesium ;
Bearbeitungsabfälle und Schrott ( einschließlich Drehspäne , nicht nach Grösse sortiert ) , aus Magnesium : * B * - Bearbeitungsabfälle und Schrott * 79.01 * Rohzink ; Bearbeitungsabfälle und Schrott , aus Zink : * B * - Bearbeitungsabfälle und Schrott * ex 80.01 * Rohzinn ; Bearbeitungsabfälle und Schrott , aus Zinn : * * - Bearbeitungsabfälle und Schrott * 81.04 * Andere unedle Metalle , roh oder verarbeitet ; Cermets , roh oder verarbeitet : * ex IJ I * - Bearbeitungsabfälle und Schrott von Antimon * 86.09 * Teile von Schienenfahrzeugen : * ex C * - gebrauchte Radsätze , Achsen , Räder , Radreifen , Radsprengringe , Radkörper und andere Teile von Rädern für Schienenfahrzeuge * 88.02 * Luftfahrzeuge , schwerer als Luft ( z .
B . Landflugzeuge , Wasserflugzeuge , Segelflugzeuge , Tragschrauber , Hubschrauber , Schwingfluegler und Drachen ) ; rotierende Fallschirme ( Rotochutes ) : * ex B * - gebrauchte Luftfahrzeuge , schwerer als Luft * ex 89.01 * Wasserfahrzeuge , nachstehend weder genannt noch inbegriffen : * ex B I * - Wasserfahrzeuge für die Seeschiffahrt * ex 91.01 * Taschenuhren , Armbanduhren und ähnliche Uhren ( einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ ) : * * - Taschenuhren mit Ankerinemmung * ex 91.07 * Kleinuhr-Werke , gangfertig : * * - Kleinuhr-Werke , gangfertig mit Ankerhemmung * 91.11 * Andere Uhrenteile : * C * - Kleinuhr-Werke , nicht gangfertig * E * - Rohwerke für Kleinuhr-Werke * 92.10 * Teile und Zubehör für Musikinstrumente ( ausgenommen Musiksaiten ) , einschließlich gelochte Pappen und Papiere für mechanische Musikinstrumente und einschließlich Musikwerke für Spieldosen ;
Metronome ; Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art : * ex B * - Zungen , Stimmpfeifen , Stimmplatten , Membranen und Teile davon für Akkordeons