76/490/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 11. Mai 1976 gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreichs zu Verordnungsentwürfen auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 betreffend die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr in bezug auf die berufliche Ausbildung von Fahrern im Straßenverkehr Amtsblatt Nr. L 136 vom 25/05/1976 S. 0015 - 0015 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 11. Mai 1976 gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreiches zu Verordnungsentwürfen auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 betreffend die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr in bezug auf die berufliche Ausbildung von Fahrern im Strassenverkehr (76/490/EWG) Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
543/69 vom 25. März 1969 hat die Regierung des Vereinigten Königreiches der Kommission mit Schreiben vom 18. September 1975 folgende Verordnungsentwürfe zugeleitet: "The Heavy Goods Vehicles (Drivers licences) (Amendment) Regulations 1975" und "The Motor Vehicles (minimum age for driving) (Amendment) Regulations 1975". 1. Zweck dieser Vorlagen ist, es der Regierung des Vereinigten Königreiches zu ermöglichen, Rechtsvorschriften über die Einbeziehung von 18- bis 21 jährigen in das Berufsausbildungsprogramm für Fahrer von Schwerlastkraftwagen zu erlassen. 2. Die Kommission ist der Ansicht, daß die Verordnungsentwürfe und die darin vorgeschlagenen Bestimmungen denselben Zweck wie sie selbst in ihren Vorschlägen an den Rat gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr.
543/69 verfolgen. 3. Die Kommission befürwortet daher die oben erwähnten Verordnungen. Brüssel, den 11. Mai 1976 Für die Kommission Der Vizepräsident Carlo SCARASCIA MUGNOZZA