76/2/EWG: Empfehlung der Kommission vom 5. Dezember 1975 über die Besteuerung von Wein Amtsblatt Nr. L 002 vom 07/01/1976 S. 0013 - 0013 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 14 S. 0141 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 09 Band 1 S. 0052 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 09 Band 1 S. 0052 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 1975 über die Besteuerung von Wein (76/2/EWG) Es ist bekannt, daß in einigen Mitgliedstaaten hohe Verbrauchsteuern auf Wein bestehen. Ausserdem hat die Kommission davon Kenntnis erhalten, daß die Verbrauchsteuern demnächst in einigen Mitgliedstaaten beträchtlich erhöht werden sollen bzw. kürzlich erhöht worden sind.
Es liegt auf der Hand, daß bei der derzeitigen Lage des Weinsektors hohe Verbrauchsteuern und vor allem jede Erhöhung dieser Steuern nachteilige Auswirkungen auf die Vermarktung von Wein in der Gemeinschaft haben. Solange der Rat den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Einführung einer harmonisierten Verbrauchsteuer auf Wein mit einem Mindestsatz von 1 Rechnungseinheit je Hektoliter noch nicht angenommen hat, steht es den Mitgliedstaaten nach wie vor frei, die Höhe der von ihnen erhobenen Verbrauchsteuern auf Wein zu ändern. Aus diesen Erwägungen empfiehlt die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 155 EWGV:
1. die von ihnen erhobenen Verbrauchsteuern auf Waren der Tarifstellen 22.05 C I und II des Gemeinsamen Zolltarifs wesentlich zu senken, 2. auf jede geplante bzw. kürzlich vorgenommene Erhöhung dieser Verbrauchsteuern zu verzichten und 3. die Kommission über die in Anwendung dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Brüssel, den 5. Dezember 1975 Für die Kommission P.J. LARDINOIS Mitglied der Kommission