76/492/EWG: Empfehlung des Rates vom 4. Mai 1976 zur rationellen Energienutzung durch verbesserte Wärmedämmung in Gebäuden Amtsblatt Nr. L 140 vom 28/05/1976 S. 0011 - 0011 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0128 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0114 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0114 EMPFEHLUNG DES RATES vom 4. Mai 1976 zur rationellen Energienutzung durch verbesserte Wärmedämmung in Gebäuden (76/492/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft (1) folgende Leitlinie gebilligt : "Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Verbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung, ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden". Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung (2) davon Kenntnis genommen, daß die Kommission in ihrer einschlägigen Mitteilung an den Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung aufgestellt hat.
Zu diesem Zweck muß ein Informationsfluß geschaffen werden, um der Öffentlichkeit die am besten geeigneten Mittel zur Verbesserung der Wärmedämmung in den Gebäuden zur Kenntnis zu bringen und somit zur rationellen Energienutzung beizutragen. Die empfohlenen Maßnahmen sind geeignet, ausreichende Energieeinsparungen herbeizuführen, um die Rentabilität der erforderlichen Investitionen zu gewährleisten - EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN, 1. gezielte Informationskampagnen zu veranstalten oder zu unterstützen, um die Öffentlichkeit für die Verbesserung einer unzureichenden oder mangelhaften Wärmedämmung in Wohngebäuden zu interessieren, und zu diesem Zweck insbesondere Informationsagenturen und -büros und Beratungsstellen einzurichten, umzugestalten oder aufrechtzuerhalten, die die für den jeweiligen Einzelfall geeigneten konkreten Auskünfte erteilen können, 2. zwecks grösstmöglicher Wirksamkeit der unter 1 beschriebenen Aktionen 2.1. das Durchschnittsniveau der Wärmedämmung in den vorhandenen Wohngebäuden insbesondere durch Stichproben festzustellen und die zur Verbesserung der Wärmedämmung geeigneten Verfahren zu ermitteln;
2.2. Wettbewerbe zu veranstalten und Entwicklungsprogramme auszuarbeiten, um die besten neuen Ideen zur Verbesserung der Wärmedämmung in den vorhandenen Wohngebäuden insbesondere mit dem Ziel zu erfassen, einen Überblick über die erforderlichen Investitionen und ihre Rentabilität vom Standpunkt der Energieeinsparungen zu erhalten; 3. nach Aufstellung von Industrienormen für die Wärmedämmung und ihrer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene diese Normen zu übernehmen und die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, damit insbesondere: 3.1. die Beurteilungskriterien für alle Länder der Gemeinschaft einheitlich sind, 3.2.
Baumaterialien und -elemente auf dem innergemeinschaftlichen Markt ungehindert verkehren können. Diese Normen sollten stufenweise und nach Gebäudeart angewandt werden, wobei 1980 mit Bürogebäuden und öffentlichen Gebäuden zu beginnen wäre. Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 1976. Im Namen des Rates Der Präsident G. THORN (1)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 5.