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Verordnung (EWG) Nr. 692/76 des Rates vom 25. März 1976 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 hinsichtlich des Verfahrens zur Bereitstellung von Getreide für die Nahrungsmittel-Soforthilfe an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zugunsten der angolanischen Flüchtlinge in Zaire

CELEX
31976R0692
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
1976-03-25
In force since
1976-04-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EWG) Nr. 692/76 des Rates vom 25. März 1976 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 hinsichtlich des Verfahrens zur Bereitstellung von Getreide für die Nahrungsmittel-Soforthilfe an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zugunsten der angolanischen Flüchtlinge in Zaire Amtsblatt Nr. L 083 vom 30/03/1976 S. 0002 - 0002 Sonderausgabe in tschechischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in estnischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in ungarischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in litauischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S.

76 - 76 Sonderausgabe in lettischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in maltesischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in polnischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in slowakischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Sonderausgabe in slowenischer Sprache Kapitel 11 Band 12 S. 76 - 76 Verordnung (EWG) Nr. 692/76 Des Rates vom 25. März 1976 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 hinsichtlich des Verfahrens zur Bereitstellung von Getreide für die Nahrungsmittel-Soforthilfe an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zugunsten der angolanischen Flüchtlinge in Zaire DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.

2727/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide [1], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3058/75 [2], insbesondere auf Artikel 28, gestützt auf die Verordnung Nr. 359/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis [3], zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 668/75 [4], insbesondere auf Artikel 23a, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Es erscheint angebracht, daß angesichts der gebotenen Eile die Bereitstellung des Getreides, das an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zugunsten der angolanischen Flüchtlinge in Zaire zu liefern ist, unter Anwendung eines möglichst flexiblen und raschen Verfahrens durchgeführt wird.

Das Ausschreibungsverfahren nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die Kriterien für die Bereitstellung von Getreide für die Nahrungsmittelhilfe [5] läßt das angestrebte flexible und rasche Vorgehen nicht zu. Es ist daher vorzusehen, daß auf ein anderes Verfahren zurückgegriffen werden kann — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Abweichend von Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 kann für die Lieferung der in der vorstehenden Verordnung genannten Erzeugnisse, die als Nahrungsmittelhilfe an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zugunsten der angolanischen Flüchtlinge in Zaire erfolgt, und für die Beförderung bis zum Entladehafen auf ein anderes Verfahren als das der Ausschreibung zurückgegriffen werden.

Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 25. März 1976. Im Namen des Rates Der Präsident M. Mart [1] AB1. Nr. L 281 vom 1. 11. 1975, S. 1. [2] AB1. Nr. L 306 vom 26. 11. 1975, S. 3. [3] AB1. Nr. 174 vom 31. 7. 1967, S. 1. [4] AB1. Nr. L 72 vom 20. 3. 1975, S. 18. [5] AB1. Nr. L 281 vom 1. 11. 1975, S. 89. --------------------------------------------------

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