Beschluß Nr. 105 vom 19. Dezember 1975 zur Anwendung des Artikels 50 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Amtsblatt Nr. C 117 vom 26/05/1976 S. 0003 - 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0079 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0079 ++++ VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER BESCHLUSS Nr . 105 vom 19 . Dezember 1975 zur Anwendung des Artikels 50 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 DIE VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER BESCHLIESST auf Grund von Artikel 81 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr .
1408/71 des Rates , nach dem sie alle Verwaltungsfragen zu regeln hat , die sich aus dieser Verordnung und der Verordnung ( EWG ) Nr . 574/72 des Rates ergeben ; in Erwägung , daß bei strikter Anwendung der Artikel 50 und 51 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 ein Träger , der eine Zulage nach Artikel 50 zahlt , diese jedesmal neu berechnen müsste , wenn eine der einem Berechtigten geschuldeten Leistung wegen Anstiegs der Lebenshaltungskosten , wegen einer Änderung des Lohnniveaus oder aus sonstigen Anpassungsgründen geändert wird ; die Träger der Rentenversicherung einzelner Mitgliedstaaten zu derart häufigen Neuberechnungen aus technischen Gründen ausserstande sind ; diese Neuberechnungen stets eine Kürzung der Zulage zur Folge haben ; nur die Leistungen des Trägers geringer werden , nicht jedoch seine Verwaltungskosten ; eine einmalige Neuberechnung jährlich sowohl im Interesse des Berechtigten als auch des zahlenden Trägers liegt , FOLGENDES :
1 . Der zuständige Träger eines Mitgliedstaats , der eine Zulage nach Artikel 50 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 zahlt , teilt diese Tatsache dem zuständigen Träger jedes anderen Mitgliedstaats mit , nach dessen Rechtsvorschriften der Berechtigte ebenfalls Anspruch auf Leistungen nach Artikel 46 dieser Verordnung hat . 2 . Die zuständigen Träger der anderen Mitgliedstaaten , die Leistungen nach Artikel 46 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 zahlen , teilen dem Träger , der die Zulage zahlt , einmal jährlich , und zwar im Januar , die Höhe der Leistung mit , die sie am 1 . Januar schulden .
Die zuständigen Behörden zweier Mitgliedstaaten können jedoch im beiderseitigen Einvernehmen von dieser Regel abweichen , um häufigere Neuberechnungen vorzunehmen 3 . Dieser Beschluß tritt am ersten Tag des auf seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften folgenden Monats in Kraft . Der Vorsitzende der Verwaltungskommission G . SALIS Mitteilung auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Im Nachgang zum Erlaß der Verordnung ( EWG ) Nr . 889/76 der Kommission vom 14 . April 1976 zur Aussetzung der Einfuhren von gefrorenen Seehechten und Köhlern sowie deren Filets ( 1 ) wurde der Verwaltungsausschuß für Fischereierzeugnisse am 17 .
Mai 1976 um Stellungnahme zu der Frage gebeten , ob die Aussetzung beibehalten werden soll . Der Verwaltungsausschuß für Fischereierzeugnisse hat eine befürwortende Stellungnahme zu diesen Maßnahmen abgegeben . Die Kommission hat beschlossen , die Verordnung ( EWG ) Nr . 889/76 unverändert in Kraft zu lassen . ( 1 ) ABl . Nr . L 101 vom 15 . 4 . 1976 , S . 38 . Liste der Mitglieder des Gemischten Ausschusses für die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen im Steinkohlenbergbau Diese Veröffentlichung stimmt mit Artikel 2 des Beschlusses der Kommission über die Einsetzung des obengenannten Gemischten Ausschusses ( 1 ) überein .
( 1 ) ABl . Nr . L 329 vom 23 . 12 . 1975 . Vertretene Berufsgruppen * Mitglieder * Staatsangehörigkeit * Arbeitgeber 15 Sitze * 1 . H.-J . Engeling * Deutsch * * 2 . K.-H . Jakob * Deutsch * * 3 . E . Rudlof * Deutsch * * 4 . K . Spönemann * Deutsch * * 5 . H . Carlier * Belgisch * * 6 . J . Soudon * Belgisch * * 7 . J . Boulet * Belgisch * * 8 . P . Nègre * Französisch * * 9 . J . Marseille * Französisch * * 10 . J . Destal * Französisch * * 11 . N . Parkin * Britisch * * 12 . G . C . Shephard * Britisch * * 13 . R . H . Thompson * Britisch * * 14 . D . W . Boydell * Britisch * * 15 . F .
L . Edwards * Britisch * Arbeitnehmer 15 Sitze * 1 . W . Wieder * Deutsch * * 2 . K . H . Marquardt * Deutsch * * 3 . K . H . Sabellek * Deutsch * * 4 . H . Menzel * Deutsch * * 5 . M . Sander * Deutsch * * 6 . J . Olyslägers * Belgisch * * 7 . A . Renders * Belgisch * * 8 . H . Rigaud * Französisch * * 9 . J . P . Bergamelli * Französisch * * 10 . H . Gerne * Französisch * * 11 . L . Daly * Britisch * * 12 . M . McGahey * Britisch * * 13 . T . E . Bartle * Britisch * * 14 . A . E . Simpson * Britisch * * 15 . J . Gormley * Britisch