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77/277/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 1. April 1977 an die Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über Straßen und Straßenverkehr in Nordirland (Roads and Road Traffic (Northern Ireland) Order

CELEX
31977A0277
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1977-04-01
In force since
1977-04-05
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

77/277/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 1. April 1977 an die Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über Straßen und Straßenverkehr in Nordirland (Roads and Road Traffic (Northern Ireland) Order Amtsblatt Nr. L 093 vom 15/04/1977 S. 0014 - 0014 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 1. April 1977 an die Regierung des Vereinigten Königreichs zu dem Entwurf einer Verordnung über Strassen und Strassenverkehr in Nordirland (Road and Road Traffic (Northern Ireland) Order) (77/277/EWG) Gemäß Artikel 1 der Entscheidung des Rates vom 21. März 1962 über die Einführung eines Verfahrens zur vorherigen Prüfung und Beratung künftiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verkehrs (1), in der Fassung der Entscheidung vom 22.

November 1973 (2), übermittelte die Regierung des Vereinigten Königreichs der Kommission mit Schreiben ihrer Ständigen Vertretung bei den Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 1977 den Text eines Verordnungsentwurfs über Strassen und Strassenverkehr in Nordirland (Roads and Road Traffic (Northern Ireland) Order). Das Schreiben der Ständigen Vertretung des Vereinigten Königreichs ist bei der Kommission am 8. Februar 1977 eingegangen und gemäß Artikel 1 der vorgenannten Entscheidung des Rates auch den anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt worden. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung des Rates vom 21.

März 1962, in der Fassung der Entscheidung des Rates vom 22. November 1973, gibt die Kommission folgende Stellungnahme ab: 1. Die Kommission stellt fest, daß dieser Vorschlag, der sich an das Gesetz von 1972 über Beförderungen im Strassenverkehr (Road Traffic / Foreign Vehicles / Act 1972) anlehnt, verschiedene Bestimmungen enthält, welche die Durchführung einiger Rechtsvorschriften für nach Nordirland einfahrende Nutzkraftfahrzeuge verbessern sollen. 2. Auf Grund der Ankündigung am Ende des Schreibens der Ständigen Vertretung des Vereinigten Königreichs, daß ergänzende Angaben im Hinblick auf eine formelle Anhörung der Kommission gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr.

543/69 (3) über die Berufsausbildung 18 bis 21 Jahre alter Lastkraftwagenfahrer zu gegebener Zeit übermittelt werden, weist die Kommission die Regierung des Vereinigten Königreichs darauf hin, daß das Niveau dieser Berufsausbildung dem Niveau entsprechen muß, das in der Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 1976 über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Strassenverkehr (4) festgelegt worden ist, und eine Konsultation der Kommission auf der Grundlage von Artikel 3 dieser Richtlinie zu erfolgen hat. 3. Die Kommission stellt fest, daß die Inspektoren, deren Aufgaben in Anhang 1 A beschrieben werden, insbesondere "die Dokumente, die von den zur Lenkung ... befugten Personen mitgeführt werden müssen", zu prüfen haben.

Um jedes Mißverständnis zu vermeiden, weist die Kommission darauf hin, daß auch die das persönliche Kontrollbuch ersetzenden Scheiben des Fahrtenschreibers (Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 543/69) Dokumente im Sinne dieser Verordnung sind und daher geprüft werden müssen. 4. Die Kommission hält eine Konsultation mit den anderen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung des Rates vom 21. März 1962 nicht für erforderlich. 5. Die Kommission unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten von dieser Stellungnahme. Brüssel, den 1. April 1977 Für die Kommission Richard BURKE Mitglied der Kommission (1) ABl.

Nr. 23 vom 3.4.1962, S. 720/62. (2) ABl. Nr. L 347 vom 17.12.1973, S. 48. (3) ABl. Nr. L 77 vom 29.3.1969, S. 49. (4) ABl. Nr. L 357 vom 29.12.1976, S. 36.

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