77/714/EWG: Empfehlung des Rates vom 25. Oktober 1977 betreffend die Einsetzung beratender Organe und Ausschüsse in den Mitgliedstaaten zur Förderung der kombinierten Wärme/Krafterzeugung und der Valorisierung von Abwärme Amtsblatt Nr. L 295 vom 18/11/1977 S. 0005 - 0006 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0231 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0038 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0038 EMPFEHLUNG DES RATES vom 25. Oktober 1977 betreffend die Einsetzung beratender Organe und Ausschüsse in den Mitgliedstaaten zur Förderung der kombinierten Wärme/Krafterzeugung und der Valorisierung von Abwärme (77/714/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
In seiner Entschließung vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft (1) hat der Rat das Ziel gebilligt, eine Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Energieverbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung vorzunehmen, ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden. Verbesserungen bei der rationellen Energienutzung kommen der Umwelt im allgemeinen zugute. In seiner Entschließung vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung (2) hat der Rat Kenntnis davon genommen, daß die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung aufgestellt hat.
Eine rationellere Energienutzung kann unter anderem durch zunehmende Anwendung der kombinierten Wärme/Krafterzeugung und durch die Valorisierung von Abwärme im industriellen Sektor sowie in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und Versorgung mit Fernwärme erzielt werden. Die Anwendung dieser Technik erfordert die Lösung zahlreicher komplexer Probleme wirtschaftlicher, technischer, administrativer und rechtlicher Art. Die Lösung dieser Probleme hängt zum grossen Teil von örtlichen, regionalen und einzelstaatlichen Faktoren ab. Die Suche nach Lösungen auf örtlicher und regionaler Ebene wird durch einen Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene erleichtert - EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN:
1. ein beratendes Organ oder einen beratenden Ausschuß beziehungsweise mehrere beratende Organe oder Ausschüsse einzusetzen - sofern derartige Organe oder Ausschüsse noch nicht bestehen -, die beauftragt sind, zu allen Aktionen Stellung zu nehmen, die geeignet erscheinen, den Wirkungsgrad der industriellen Wärmeversorgung zu erhöhen und die Entwicklung der Versorgung mit Fernwärme zu fördern, und zwar insbesondere durch: - Konzentration der Wärmeerzeugung und verstärkte Anwendung der kombinierten Wärme/Krafterzeugung, - Verbesserung der Wärmeleistung der Kraftwerke durch Valorisierung der Abwärme, - Verbesserung der Leistung der Wärmeleitungen und der angeschlossenen Versorgungsanlagen in den Industriebetrieben und den städtischen Heizsystemen unter Berücksichtigung der Probleme betreffend die Lebensdauer der Leitungen;
2. diese beratenden Organe oder Ausschüsse zu diesem Zweck aufzufordern, folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: - Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen Stromversorgungsunternehmen und industriellen Wärmeverbrauchern, - Feststellung und Beseitigung der Hindernisse rechtlicher, administrativer und gebührenmässiger Art, die den Ausbau der kombinierten Wärme/Krafterzeugung für die Versorgung der Industrie behindern, - Reservierung von Standorten, die für die koordinierte Errichtung von Industriekomplexen und Kraftwerken für kombinierte Wärme/Krafterzeugung geeignet sind, - Förderung - im Rahmen der Artikel 92 ff. des Vertrages - der kombinierten Wärme/Krafterzeugung und des Wärmetransports, (1)ABl.
Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 5. - bessere Information der industriellen Klein- und Mittelbetriebe, - Erstellung von Übersichten über den Wärmebedarf; 3. diese beratenden Organe oder Ausschüsse zu einem regelmässigen Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene unter Schirmherrschaft der Kommission anzuregen; 4. technische und wirtschaftliche Untersuchungen zur Feststellung neuer wirtschaftlich lebensfähiger Fernwärmeversorgungsprojekte zu ermitteln und zu fördern sowie in begründeten Fällen zum Ausbau bereits bestehender Systeme für die Städtebeheizung und die Industriewärmeversorgung beizutragen;
5. der Kommission regelmässig die im Bereich dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen sowie die Auswirkungen mitzuteilen, die diese Maßnahmen haben oder die von ihnen erwartet werden. Geschehen zu Luxemburg am 25. Oktober 1977. Im Namen des Rates Der Präsident W. CLÄS