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Kommission: Entwurf für das vierte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik

CELEX
31977Y0117(01)
Document type
PROGRAM
Sector
Legislation
Date of document
1976-10-06
In force since
1977-01-17
Status
In force

Text

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Kommission: Entwurf für das vierte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik Amtsblatt Nr. C 012 vom 17/01/1977 S. 0001 - 0031 ++++ Entwurf für das vierte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik ( Von der Kommission dem Rat vorgelegt am 6 . Oktober 1976 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf seine Präambel und die Artikel 6 , 105 und 145 , gestützt auf die Entscheidung des Rates vom 18 . Februar 1974 zur Erreichung eines hohen Grades an Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und insbesondere auf Artikel 6 dieser Entscheidung , nach Kenntnisnahme des Entwurfs der Kommission , der auf der Grundlage des vom Ausschuß für Wirtschaftspolitik ausgearbeiteten Vorentwurfs erstellt wurde , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses , in Erwägung der Tatsache , daß die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten den Zielsetzungen des Artikels 104 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entsprechen muß , NEHMEN DAS VIERTE PROGRAMM FÜR DIE MITTELFRISTIGE WIRTSCHAFTSPOLITIK AN UND BEKUNDEN IHRE ABSICHT , GEMÄSS DEN DARIN ENTHALTENEN LEITLINIEN ZU HANDELN :

INHALTSVERZEICHNIS * Ziffer * Seite * VORWORT * 1 - 13 * 3 * EINFÜHRUNG * 14 - 17 * 6 * ERSTER TEIL : * * * Die wichtigsten Faktoren zur Beureteilung der Lage * 18 - 44 * 6 * A . Die Wirtschaftskrise * 18 - 29 * 6 * B . Schwächen der Gemeinschaft * 30 - 44 * 8 * ZWEITER TEIL : * * * Die mittelfristige Problematik und allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien * 45 - 87 * 11 * A . Die mittelfristige Problematik * 45 - 67 * 11 * a ) Internationale Wirtschaftsbeziehungen * 46 * 11 * b ) Wachstum und Beschäftigung * 47 - 52 * 11 * c ) Entwicklung der Preise und aussenwirtschaftliches Gleichgewicht * 53 - 56 * 12 * d ) Die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts * 57 - 60 * 13 * e ) Entwicklung der Primäreinkommen und der öffentlichen Finanzen * 61 - 67 * 14 * B .

Quantitative Orientierungsdaten * 68 - 76 * 15 * C . Eine Gemeinschaftsstrategie * 77 - 87 * 17 * DRITTER TEIL : * * * Die Durchführung der Leitlinien * 88 - 150 * 19 * A . Die Differenzierung der Politiken im Konjunkturverlauf * 88 - 92 * 19 * B . Allmähliche Bewältigung der Inflation * 93 - 106 * 20 * a ) Allgemeine Leitlinien * 93 * 20 * b ) Einkommensentwicklung und Vermögensbildung * 94 - 95 * 21 * c ) Wettbewerbspolitik * 96 - 102 * 22 * d ) Verbraucherschutz * 103 - 106 * 23 * C . Öffentliche Finanzen * 107 - 114 * 24 * D . Investitions - , Beschäftigungs - und Arbeitsmarktpolitik * 115 - 129 * 25 * a ) Investitionsförderung * 116 - 120 * 25 * b ) Beschäftigungspolitik und spezielle Arbeitsmarktpolitik * 121 - 129 * 26 * E .

Stärkung der Gemeinschaft * 130 - 144 * 28 * a ) Wirtschafts - und Währungsordnung * 130 - 131 * 28 * b ) Aussenwirtschaftspolitik * 132 - 136 * 28 * c ) Abbau des Regionalgefälles * 137 - 142 * 29 * d ) Ausbau der gemeinsamen Politiken * 143 - 144 * 30 * F . Der gesellschaftliche Konsens * 145 - 150 * 30 * VORWORT 1 . Das vierte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik stellt den wirtschaftspolitischen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die Jahre 1976 bis 1980 dar . Es legt - die mittelfristig anzustrebende wirtschaftliche Entwicklung , - die wirtschaftspolitischen Konsequenzen , die sich daraus ergeben fest .

In dieser Hinsicht stellt es einen festen Bezugspunkt für Maßnahmen dar , die auf dem Weg zur Wirtschafts - und Währungsunion bis 1980 ergriffen werden müssen . 2 . Das vierte Programm bezieht sich auf die Ziele der Dreierkonferenz vom 24 . Juni 1976 , insbesondere auf die Wiederherstellung der Vollbeschäftigung , die in den kommenden vier Jahren das oberste Ziel für das wirtschaftspolitische Handeln der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ist . Aus sozialen , wirtschaftlichen und politischen Gründen kann die Gemeinschaft ein Andauern der hohen Arbeitslosizkeit der Jahre 1975/1976 nicht hinnehmen .

Die Vollbeschäftigung muß bis spätestens 1980 für die Gemeinschaft insgesamt wieder hergestellt werden . Konkret bedeutet dies , daß die gegenwärtige Zahl von Arbeitslosen bis 1980 etwa halbiert werden muß . 3 . Vollbeschäftigung in der Gemeinschaft lässt sich bis 1980 nur herstellen , wenn gleichzeitig mindestens zwei weitere grundlegende , wirtschaftspolitische Ziele erreicht werden : - das Sozialprodukt muß schneller und stetiger zunehmen als in den vergangenen fünf Jahren , - die Inflation muß auf ein tragbares Maß zurückgeführt werden . 4 . Die im vierten Programm geforderte durchschnittliche jährliche Zunahme des Sozialprodukts von 4,5 % - 5 % im Zeitraum 1976 - 1980 ist als eine Untergrenze anzusehen .

Fine Zunahme der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen bis 1980 um mindestens ein Viertel ist kein Selbstzweck . Sie ist vielmehr notwendig , um die Gemeinschaft in die Lage zu versetzen , - die Vollbeschäftigung wieder herzustellen , - dringend notwendige Sozialreformen in Angriff zu nehmen , - die privaten und kollektiven Bedürfnisse besser zu befriedigen , - das regionale Einkommensgefälle zu vermindern und die Produktivität in den am stärksten benachteiligten Regionen zu erhöhen , - durch entsprechende Investitionen längerfristig Fortschritte in Richtung auf eine grössere Unabhängigkeit bei der Energie - und Rohstoffversorgung zu erzielen , - mehr Mittel für eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt im allgemeinen und der Arbeitswelt im besonderen bereitzustellen .

5 . Mittelfristig wird ein rasches wirtschaftliches Wachstum auch die Bemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität erleichtern . Dabei ist die Reduzierung der Preissteigerungsrate in allen Mitgliedsländern auf 4 % - 5 % bis spätestens 1980 ebenfalls als Mindestforderung anzusehen . Ein ehrgeiziges Stabilitätsziel ist erforderlich - aus aussenwirtschaftspolitischen Gründen . Auch bei nach aussen flexiblen Wechselkursen kann die Gemeinschaft ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit ihre Einfuhrfähigkeit nur erhalten bzw . ausbauen , wenn sie ein Hoechstmaß an Preisstabilität im Innern bewahrt ; - aus sozial - und wirtschaftspolitischen Gründen .

Nur wenn es gelingt , die Inflationsrate radikal zurückzuführen , wird es möglich sein , die in vielen Mitgliedstaaten zu Tage getretenen sozialen Spannungen abzubauen ; - aus integrationspolitischen Gründen . Solange nicht die Inflationsraten in allen Mitgliedstaaten auf ein annähernd gleiches Niveau zurückgeführt sind , werden alle Bemühungen um eine stärkere Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und um grössere Währungsstabilität und damit um Fortschritte auf dem Weg zur Wirtschafts - und Währungsunion gebremst . 6 . Zur Widerherstellung der Vollbeschäftigung bedarf es einer Strategie , die auf den folgenden drei Elementen basiert : - einer aktiven , regional und sektoral ausgewogenen Wachstumspolitik , denn je rascher das Sozialprodukt und damit die Gesamtnachfrage in der Gemeinschaft wächst , desto grösser sind die Aussichten auf eine schnelle Resorption der Arbeitslosigkeit ; - ein anhaltendes Bemühen der Sozialpartner , in ihrem einkommenspolitischen Verhalten den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen .

Davon hängen die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft nach aussen und die Erhaltung bzw . die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der Gemeinschaft entscheidend ab ; - eine aktive und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik , um einen besseren Ausgleich zwischen der Nachfrage und dem Angebot bei den Arbeitskräften zu erreichen . 7 . Die Wiederherstellung der Stabilität kann nur gelingen , wenn der interne wirtschaftliche Verteilungskampf zwischen den grossen gesellschaftlichen Gruppen auf ein normales Maß zurückgeführt wird . Das ist unverzichtbarer Bestandteil jeder wirtschaftspolitischen Strategie , die sich die Beseitigung der Inflation zum Ziel setzt .

Dem Gruppenegoismus müssen Schranken gesetzt werden . Forderungen an die Allgemeinheit setzen entsprechende eigene Leistungen voraus : - die gesellschaftlichen Gruppen müssen ihre besonderen Interessen gegenüber den Interessen der Allgemeinheit stärker zurückstellen . Dies sollte freiwillig geschehen . Aufgabe der staatlichen Autoritäten ist es dabei , die Interessen der Allgemeinheit mit Nachdruck zu vertreten , - keine Gruppe darf den Eindruck haben , von den anderen übervorteilt oder gar ausgebeutet zu werden , - die Regierungen und die Gemeinschaft müssen hierfür gemeinsam mit den Sozialpartnern die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtern und festlegen .

Ein grösseres Maß an gesellschaftlichem Konsens in allen Mitgliedstaaten ist unabdingbar , wenn die inflatorische Überforderung des Sozialprodukts aufhören soll . 8 . Grösserer gesellschaftlicher Konsens wird sich nur herstellen lassen , wenn mindestens zwei entscheidende gesellschaftspolitische Aufgaben schnellstens angepackt werden : - die stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensentscheidungen , - ein grösseres Maß an Vermögens , Einkommens - und Steuergerechtigkeit . Auf der Dreierkonferenz im Juni 1976 haben sich Regierungen und Sozialpartner verpflichtet , Maßnahmen zu ergreifen , um die Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen und die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zu fördern ; daher sollte die Diskussion über beide Themen im Jahr 1977 mit Nachdruck vorangetrieben werden .

Bis spätestens 1980 sollten in allen Mitgliedstaaten konkrete Reformen in dieser Richtung in Kraft getreten sein . 9 . Der Erfolg des Programms hängt auch von der Durchführung konkreter Maßnahmen auf anderen Gebieten der Wirtschafts - und Sozialpolitik ab , die über ihren eigenständigen Wert hinaus ebenfalls zu einer Verbesserung des gesellschaftlichen Konsens beitragen . Folgende Aufgaben sind besonders wichtig : - Investitions - , Beschäftigungs - und Arbeitsmarktpolitik , - Wettbewerbspolitik , - Verbraucherschutz . Insbesondere hinsichtlich der Industriepolitik wird die Kommission die erforderlichen Instrumente schaffen , um a ) eine gründliche Information über die industriepolitischen Ziele der Mitgliedstaaten zu gewährleisten , b ) die von der öffentlichen Hand zur Verwirklichung dieser Ziele ergriffenen Maßnahmen transparent zu machen , c ) die grossen Prioritäten auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten festzulegen , die sich aus den industriepolitischen Zielen der Gemeinschaft ergeben , d ) die notwendigen Ressourcen zu bestimmen und auch anzugeben , wie die Gemeinschaftsinstrumente im Hinblick auf die vorrangigen Ziele zu koordinieren und zusammenzufassen sind .

Es sollten Verfahren ständiger und regelmässiger Konsultierungen und Konzertierungen mit den Regierungen und den Sozialpartnern entwickelt werden . In einigen Industriesektoren hoher Kapitalintensität , in denen sich unerwünschte Überkapazitäten einstellen könnten , beabsichtigt die Kommission ausserdem zur Verbesserung der Transparenz ein regelmässiges Meldeverfahren für die Investitionsvorhaben einzuführen . Auch in diesen Bereichen müssen die im Programm skizzierten Leitlinien im Laufe des Jahres 1977 zu konkreten Maßnahmen führen . 10 . Herstellung grösserer Stabilität bedeutet auch , daß die öffentlichen Defizite entschlossen abgebaut werden und die Staatsausgaben künftig erheblich langsamer zunehmen als in den zurückliegenden fünf Jahren .

Dabei müssten jedoch die konjunkturellen und haushaltspolitischen Probleme , die in einigen Mitgliedstaaten einer kurzfristigen Normalisierung des Staatsanteils am Sozialprodukt entgegenstehen , beachtet werden . 11 . Das vorliegende Programm geht von dem unveränderten Willen aus , auf dem Weg zur Wirtschafts - und Währungsunion voranzukommen . An diesem Ziel ist unbedingt festzuhalten . Aus der Analyse im vierten Programm ergibt sich , daß eine echte Lösung für die Probleme der Koordinierung der Wirtschaftspolitik nur politischer und institutioneller Art sein kann , selbst wenn zur Zeit in der Gemeinschaft nicht sofort mit erheblichen institutionellen Fortschritten gerechnet werden kann .

Jedoch sind innerhalb des gegebenen politischen und institutionellen Rahmens die Verfahren und Instrumente der Koordinierung der Wirtschafts - und Währungspolitik zu verbessern und weiterzuentwickeln . Die Direktwahl zum Europäischen Parlament wird zweifellos neue Gemeinschaftsimpulse auslösen . Auch dies öffnet der dringend notwendigen Wiederaufnahme der Bemühungen um die Verwirklichung der Wirtschafts - und Währungsunion eine neue Perspektive . 12 . Für die Jahre 1977 - 1980 kommt es ausserdem darauf an , daß in den folgenden Bereichen Fortschritte erzielt werden : a ) Herstellung eines grösseren Masses an Konvergenz der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten . b ) Stärkere wirtschaftspolitische Abstimmung der Mitgliedstaaten nach innen und nach aussen .

Die Intensität der wirtschaftspolitischen Konsultationen auf Gemeinschaftsebene muß wesentlich verstärkt werden und alle wichtigen nationalen wirtschaftspolitischen Entscheidungen umfassen . Dies bedeutet konkret : - Das mittelfristige Wirtschaftsprogramm der Gemeinschaft muß Bezugspunkt für die Ausgestaltung der nationalen Wirtschaftspolitik sein . Die Programme für die mittelfristige Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten , wichtige strukturelle Reformen und kurzfristige Aktionspläne werden vor ihrer Annahme systematisch auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen des vierten Programms untersucht . - Die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Projektionen wird ergänzt durch quantitative Angaben über die Einfügung des Konjunkturverlaufs in die mittelfristige Perspektive , über erwünschte Phasenverschiebungen der Konjunktur nach Ländern und über die öffentlichen Finanzen .

Dabei ist die Beschäftigungslage besonders zu beachten . - Die Vereinbarkeit der staatlichen Haushaltspolitik mit den mittelfristigen Stabilitäts - und Beschäftigungszielen sowie den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten wird regelmässig überprüft . - Die Kommission schlägt dem Rat jährlich mengenmässige Zielsetzungen für die Geldpolitik vor und überprüft regelmässig ihre Einhaltung . c ) Verstärkung der Bemühungen zur allmählichen Herstellung eines festen Währungsverbundes zwischen allen neun Mitgliedstaaten . Dies bedeutet konkret : - Beibehaltung des gegenwärtig bestehenden Währungsverbundes zwischen fünf Mitgliedstaaten . - Intensivierung der währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen dem bestehenden Währungsverbund und den vier übrigen Mitgliedstaaten , um nach und nach alle Gemeinschaftswährungen in die " Schlange " einzuordnen . - Ausbau des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit . - Verbesserung der Funktion und der Organisation des Kapitalmarktes , um den freien Kapitalverkehr tatsächlich zu verwirklichen . d ) Abschaffung der Grenzkontrollen im Personenreiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten . e ) Entwicklung und Verstärkung der Aussenwirtschaftspolitik .

Die Gemeinschaft muß sich um eine stabile internationale Ordnung bemühen , die insbesondere - die Aufrechterhaltung und Ausweitung des Freihandels in der Welt gewährleistet , - die Bestrebungen zur Eindämmung der Wechselkursschwankungen unterstützt . In diesem Zusammenhang muß die Gemeinschaft ihre Fähigkeit entwickeln , als Einheit zu handeln . Es ist die Aufgabe der Gemeinschaft , unter Beachtung der wachsenden internationalen Verflechtung der Volkswirtschaften und der Bemühungen um eine gleichmässige Verteilung des Wohlstandes die Entwicklungsländer dahingehend zu stärken , daß sie ihre wirtschafts - und sozialpolitischen Zielsetzungen verwirklichen können .

13 . Dieses Programm stellt einen Orientierungsrahmen dar , der durch konkrete wirtschaftspolitische Maßnahmen ausgefuellt werden muß . Dazu wird die Kommission geeignete Vorschläge unterbreiten .

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