Entschließung des Rates vom 29. Juni 1977 betreffend die vollständige EWG-Betriebserlaubnis für zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge Amtsblatt Nr. C 177 vom 26/07/1977 S. 0001 - 0001 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 29 . Juni 1977 betreffend die vollständige EWG-Betriebserlaubnis für zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Entschließung des Rates vom 28 . Mai 1969 über ein Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen , die sich aus Unterschieden in den Rechts - und Verwaltungsvorschriften ergeben ( 1 ) , und die Entschließung des Rates vom 17 .
Dezember 1973 über die Industriepolitik ( 2 ) , gestützt auf die zur Zeit von ihm geprüften Vorschläge für Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge , UNTER HINWEIS AUF die Fortschritte , die auf diesem Gebiet nach der Genehmigung von mehr als dreissig Richtlinien bereits erzielt wurden , und in dem Bemühen , die mit der Genehmigung der Rahmenrichtlinie 70/156 EWG des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ( 3 ) eingeleiteten Maßnahmen zu einem Abschluß zu bringen , BEKRÄFTIGT seine Entschlossenheit , die vollständige EWG-Betriebserlaubnis für zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge so bald wie möglich in Kraft zu setzen , BEAUFTRAGT zu diesem Zweck den Ausschuß der Ständigen Vertreter , die Prüfung der Vorschläge für Richtlinien , die noch erlassen werden sollen , zuegig fortzusetzen , und ersucht ihn insbesondere , sämtliche Auswirkungen des Inkrafttretens der EWG-Betriebserlaubnisregelung auf die Bereiche Technik , Verwaltung , Handel und Industrie sowie auf die Sicherheit im Strassenverkehr eingehender zu untersuchen , um die volle Wirksamkeit dieser Regelung sicherzustellen , ERSUCHT die Kommission , ihm ihre Stellungnahme zu diesen verschiedenen Aspekten mitzuteilen und ihrer Änderungsvorschlag für die Rahmenrichtlinie 70/156/EWG gegebenenfalls entsprechend zu ergänzen und in Kürze die Vertreter der Mitgliedstaaten und der betreffenden Bereiche einzuberufen , um zu prüfen , wie die vollständige EWG-Betriebserlaubnis für zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge optimal funktionieren könnte .
( 1 ) ABl . Nr . C 76 vom 17 . 6 . 1969 , S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . C 117 vom 31 . 12 . 1973 , S . 1 . ( 3 ) ABl . Nr . L 42 vom 23 . 2 . 1970 , S . 1 .