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78/60/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 14. Dezember 1977 an die Regierung der Französischen Republik zum Entwurf einer Verordnung für die Durchführung der Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe

CELEX
31978A0060
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1977-12-14
In force since
1977-12-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

78/60/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 14. Dezember 1977 an die Regierung der Französischen Republik zum Entwurf einer Verordnung für die Durchführung der Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe Amtsblatt Nr. L 020 vom 25/01/1978 S. 0028 - 0028 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 14. Dezember 1977 an die Regierung der Französischen Republik zum Entwurf einer Verordnung für die Durchführung der Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe (78/60/EWG) 1.

Die Regierung der Französischen Republik hat mit Schreiben ihrer Ständigen Vertretung vom 24. Juni 1976 der Kommission gemäß Artikel 6 der Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe (1) den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 76/135/EWG des Rates zur Stellungnahme vorgelegt. 2. Die Kommission stellt fest, daß der Entwurf einer Verordnung - auf die Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 verweist und einige ihrer Bestimmungen insbesondere über den Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer der Schiffsatteste enthält; - die zuständige Behörde für die Ausstellung dieser Schiffsatteste benennt.

3. Die Kommission muß die französische Regierung jedoch darauf hinweisen, daß diese Verordnung nicht, wie in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie vorgeschrieben, die Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Schiffsatteste enthält. Daher fordert die Kommission die französische Regierung auf, die französische Regelung in diesem Punkt zu ergänzen. Brüssel, den 14. Dezember 1977 Für die Kommission Richard BURKE Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 21 vom 29.1.1976, S. 10.

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