78/311/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 9. März 1978 an die Regierung Italiens zu einem Gesetzentwurf für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Straßenverkehr, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1787/73 vom 25. Juni 1973 Amtsblatt Nr. L 077 vom 21/03/1978 S. 0010 - 0010 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 9. März 1978 an die Regierung Italiens zu einem Gesetzentwurf für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Strassenverkehr, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr.
1787/73 vom 25. Juni 1973 (78/311/EWG) Mit Schreiben ihrer Ständigen Vertretung vom 24. Mai 1977 hat die italienische Regierung der Kommission einen Gesetzentwurf (atto del Senato Nr. 558) zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Strassenverkehr, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1787 vom 25. Juni 1973, zur Stellungnahme unterbreitet. Dieses Gesetz tritt an die Stelle des Ministerialerlasses vom 16. November 1974, dessen Vorschriften es gleichzeitig ergänzt. Die Kommission stellt fest, daß das Ersuchen um Stellungnahme gemäß Artikel 21 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung Nr.
1463/70 erfolgt. Sie stellt ferner fest, daß der Gesetzentwurf die vorschriftsmässige Anwendung der Gemeinschaftsverordnung (EWG) Nr. 1463/70 ohne Zusatzmaßnahmen gewährleistet. Sie bedauert jedoch, daß diese Maßnahmen mit so grosser Verspätung ergriffen wurden. In Anbetracht dessen gibt die Kommission eine befürwortende Stellungnahme ab. Brüssel, den 9. März 1978 Für die Kommission Richard BURKE Mitglied der Kommission