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78/584/EWG: Empfehlung des Rates vom 26. Juni 1978 über die Ratifikation von Übereinkommen über die Sicherheit im Seeverkehr

CELEX
31978H0584
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1978-06-26
In force since
1978-06-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

78/584/EWG: Empfehlung des Rates vom 26. Juni 1978 über die Ratifikation von Übereinkommen über die Sicherheit im Seeverkehr Amtsblatt Nr. L 194 vom 19/07/1978 S. 0017 - 0018 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0241 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0117 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0117 EMPFEHLUNG DES RATES vom 26. Juni 1978 über die Ratifikation von Übereinkommen über die Sicherheit im Seeverkehr (78/584/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 7. und 8. April 1978 erklärt, daß die Gemeinschaft die Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung, insbesondere durch Öl, zu einem wichtigen Ziel ihrer Aktionen machen sollte ; er hat den Rat, der auf Vorschlag der Kommission tätig würde, und die Mitgliedstaaten ersucht, im Rahmen der Gemeinschaft unverzueglich geeignete Maßnahmen zu treffen und in den zuständigen internationalen Gremien jeweils eine gemeinsame Haltung zur raschen Anwendung der auf diesem Gebiet bestehenden internationalen Regeln, insbesondere über die Mindestnormen für den Betrieb von Schiffen, einzunehmen.

Es besteht ein entscheidendes Interesse an einem energischen Vorgehen gegen die Gefahren von Öltransporten, insbesondere gegen Gefahren einer Küstenverschmutzung durch Unfälle auf hoher See. Dieses entscheidende Interesse wird in den Aktionsprogrammen der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz betont. Die Sicherheit des Seeverkehrs und der Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Besatzungen sowie das Niveau von deren beruflicher Befähigung müssen besser gewährleistet werden. Das Vorgehen der Gemeinschaft im Rahmen der von internationalen Fachgremien - insbesondere im Rahmen der IMCO und der IAO und der dort geschlossenen Übereinkommen - eingeleiteten Maßnahmen kann gefährdet werden, wenn zwischen dem Abschluß und dem Inkrafttreten der betreffenden Übereinkommen zu viel Zeit vergeht.

Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und das entsprechende Protokoll von 1978 sowie das IAO-Übereinkommen Nr. 147 von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen, die noch nicht in Kraft getreten sind, können erheblich zur Verbesserung der technischen und der sozialen Normen für die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung bzw. für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Besatzung beitragen. Das Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) in der Fassung des Protokolls von 1978 kann wesentlich zum Schutz der Meere gegen Verschmutzung durch Schiffe, insbesondere durch Öltanker, beitragen.

Die Unterzeichnung und Ratifikation bzw. der Beitritt aller Mitgliedstaaten kann das Inkrafttreten dieser Übereinkommen beschleunigen und ihnen zu grösserem Erfolg verhelfen - EMPFIEHLT: - Soweit die Mitgliedstaaten dies noch nicht getan haben, unterzeichnen sie folgende internationale Übereinkommen und ratifizieren sie bzw. treten ihnen bei: - Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS); - Protokoll von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See; - Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) in der Fassung des Protokolls von 1978; - Übereinkommen Nr.

147 über Mindestnormen auf Handelsschiffen, das die Internationale Arbeitskonferenz 1976 angenommen hat. - Die Unterzeichnung, die Ratifikation bzw. der Beitritt der Mitgliedstaaten erfolgt innerhalb folgender Fristen: - SOLAS-Übereinkommen 1974: - Ratifikation bzw. Beitritt möglichst bald, auf alle Fälle vor dem 1. Januar 1979; (1)ABl. Nr. C 163 vom 10.7.1978, S. 17. (2)Stellungnahme vom 21.6.1978 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). - sein Protokoll (1978): - Unterzeichnung möglichst bald, spätestens vor dem 1. März 1979; - Ratifikation möglichst bald, auf alle Fälle vor dem 30.

Juni 1979; - Protokoll (1978) zur Änderung und Ergänzung des MARPOL-Übereinkommens (1973) sowie sein Anhang I: - Unterzeichnung vor dem 1. Juni 1979; - Ratifikation vor dem 1. Juni 1980; - IAO-Übereinkommen Nr. 147: - Ratifikation oder Beitritt vor dem 1. April 1979. - Die Mitgliedstaaten unterrichten den Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrtsorganisation bzw. der Internationalen Arbeitsorganisation, daß die Unterzeichnung, die Ratifikation bzw. der Beitritt in Anbetracht dieser Empfehlung erfolgt ist. Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 1978. Im Namen des Rates Der Präsident K.B.

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