Skip to content
Seqlense EUR-Lex

78/1029/EWG: Empfehlung des Rates vom 18. Dezember 1978 betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind

CELEX
31978H1029
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1978-12-18
In force since
1978-12-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

78/1029/EWG: Empfehlung des Rates vom 18. Dezember 1978 betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind Amtsblatt Nr. L 362 vom 23/12/1978 S. 0012 - 0012 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0061 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0061 EMPFEHLUNG DES RATES vom 18. Dezember 1978 betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (78/1029/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - bei der Genehmigung der Richtlinie 78/1026/EWG für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (1), mit der Feststellung, daß diese Richtlinie nur die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise betrifft, in dem Bestreben, der besonderen Lage der luxemburgischen Staatsangehörigen Rechnung zu tragen, die ihr Studium in einem Drittstaat absolviert haben, da sie im Großherzogtum Luxemburg selbst keine vollständige Universitätsausbildung erwerben können - empfiehlt den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten, den Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten und im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 18.

Juni 1969 anerkannten tierärztlichen Abschlußdiploms sind, die Aufnahme und die Ausübung der selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes in der Gemeinschaft durch Anerkennung dieses Diploms in ihrem Hoheitsgebiet zu erleichtern. Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 1978. Im Namen des Rates Der Präsident H.-D. GENSCHER (1)Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions