Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes Amtsblatt Nr. C 202 vom 24/08/1978 S. 0001 - 0001 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031 ++++ Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes Erklärung des Rates zu Artikel 1 Absatz 2 : Der Rat hat den Begriff " Vollzeitbasis " deshalb gewählt , weil in dieser Bestimmung anders als im Falle der Richtlinie " Koordinierung - Ärzte " keine Stundenzahl genannt ist .
Der Rat erklärt , daß unter Unterricht auf Vollzeitbasis eine theoretische und praktische Ausbildung zu verstehen ist , die sich auf einen normalen , vollständigen , jährlichen universitären Studienzyklus mit dem im Anhang zu dieser Richtlinie vorgesehene Studienprogramm erstreckt .