79/570/EWG: Empfehlung der Kommission vom 29. Mai 1979 betreffend die Anwendung des Inlandstarifs in bestimmten Bereichen des Postverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. L 155 vom 22/06/1979 S. 0016 - 0016 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 29. Mai 1979 betreffend die Anwendung des Inlandstarifs in bestimmten Bereichen des Postverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (79/570/EWG) 1. Die Dienstleistungen der Post spielen für das Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle und tragen zur Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivität der Länder der Gemeinschaft bei. Ferner stossen alle Fragen im Zusammenhang mit den Postgebühren bei der Bevölkerung auf grosses Interesse.
2. Um der Integration der Volkswirtschaften im Postwesen konkreteren Ausdruck zu verleihen, wenden daher einige Mitgliedstaaten im gegenseitigen Postverkehr den Inlandstarif auf Briefe bis zu 20 g und auf Postkarten an. 3. Die Ausdehnung dieser Maßnahme auf alle Mitgliedstaaten wirft keine ernsthaften finanziellen oder technischen Probleme auf. Sobald diese Maßnahme grundsätzlich beschlossen ist, könnte sie in den einzelnen Mitgliedstaaten anläßlich einer allgemeinen Anhebung der Postgebühren in Kraft treten. 4. Sie wäre von grosser politischer Bedeutung, da sie die Öffentlichkeit auf das europäische Aufbauwerk aufmerksam machen und eine der Aufgaben der Gemeinschaft veranschaulichen würde, die darin besteht, "engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind".
5. Aus diesen Gründen und gemäß Artikel 155 zweiter Gedankenstrich des EWG-Vertrags empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, im gegenseitigen Postverkehr den Inlandstarif auf Briefe der ersten Gewichtsstufe und auf Postkarten anzuwenden. Brüssel, den 29. Mai 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission