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Seqlense EUR-Lex

80/763/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 1980 zur Festlegung ergänzender Vorschriften über die statistischen Erhebungen der Rebflächen

CELEX
31980D0763
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1980-07-08
In force since
1980-08-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

80/763/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 1980 zur Festlegung ergänzender Vorschriften über die statistischen Erhebungen der Rebflächen Amtsblatt Nr. L 213 vom 16/08/1980 S. 0026 - 0027 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 12 S. 0086 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 30 S. 0085 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 12 S. 0086 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0301 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0301 ++++ ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8 . Juli 1980 zur Festlegung ergänzender Vorschriften über die statistischen Erhebungen der Rebflächen ( 80/763/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr .

357/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 über statistische Erhebungen der Rebflächen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 , in Erwägung nachstehender Gründe : Wegen des Vorhandenseins in der Gemeinschaft von Flächen mit sehr unterschiedlichen Erträgen ist es zum Zweck einer wirksamen Beobachtung der Entwicklung des Weinbaupotentials angebracht , die mit Keltertraubensorten bestockte Rebfläche in Ertragsklassen , die sich auf die durchschnittlichen Hektarerträge stützen , zu unterteilen . Nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 sind diese Ertragsklassen gemäß dem Artikel 8 der genannten Verordnung vorgesehenen Verfahren festzulegen .

Die durch diese Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des ständigen Ausschusses für Agrarstatistik - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 vorgesehenen Ertragsklassen werden nach Maßgabe des Anhangs festgelegt . Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet . Brüssel , den 8 . Juli 1980 Für die Kommission François-Xavier ORTOLI Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 124 . ANHANG ERTRAGSKLASSEN ( in hl/ha Traubenmost oder Wein ) Ertragsklassen * Qualitätsweine b.A . * Andere Weine * I * < 30 * < 40 * II * 30 - 70 * 40 - 70 * III * 70 - 110 * 70 - 100 * IV * > 110 * 100 - 130 * V * * > 130

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