80/907/EWG: Empfehlung des Rates vom 23. September 1980 über die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen (1977) Amtsblatt Nr. L 259 vom 02/10/1980 S. 0029 - 0029 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0209 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0209 EMPFEHLUNG DES RATES vom 23. September 1980 über die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen (1977) (80/907/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 84 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe:
Das Internationale Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit der Fischereifahrzeuge (1977) kann dazu beitragen, die Sicherheit von Schiffen im allgemeinen und die von Fischereifahrzeugen im besonderen zu fördern. Das Inkrafttreten dieses Übereinkommens kann dadurch beschleunigt werden, daß es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird oder daß ihm alle Mitgliedstaaten beitreten - EMPFIEHLT: - Die Mitgliedstaaten nehmen, soweit noch nicht geschehen, möglichst bald, spätestens jedoch bis 31. Juli 1982, die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen (1977) oder den Beitritt zu diesem Übereinkommen vor. - Die Mitgliedstaaten unterrichten den Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation davon, daß die Ratifizierung des Übereinkommens durch sie oder ihr Beitritt zum Übereinkommen in Anbetracht dieser Empfehlung erfolgt ist.
Geschehen zu Brüssel am 23. September 1980. Im Namen des Rates Der Präsident J. SANTER